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Anmeldung Ihres Kindes für das Schuljahr 2022 / 2023

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren wurden, werden am 01. August 2022 schulpflichtig und sind an der für Ihre Wohnanschrift zuständigen Grundschule anzumelden

Ihr Kind ist daher bitte an der für Sie zuständigen

City-Grundschule

10179 Berlin, Sebastianstr. 57

Tel.: 030/ 28449060

im Zeitraum vom 27. September 2021 – 08.Oktober 2021 anzumelden.

Das Kind ist bitte zur Anmeldung mitzubringen.

Bitte setzen Sie sich, sobald Sie diesen Brief erhalten haben bzw. ab dem 14.09.2021, mit dem Sekretariat telefonisch in Verbindung und vereinbaren einen Termin zur Anmeldung.   

Die telefonische Terminvergabe erfolgt in der Zeit:

Mo – Mi:     06:30 – 11:00 / 12:00 – 15:00

Do:             06:30 – 11:00 / 12:00 – 14:00

Fr:              06:00 – 11:00 / 12:00 – 13:00

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Den ausgefüllten Anmeldebogen der Schule (Anlage 1)
  • den ausgefüllten Fragebogen der Schule (Anlage 2)
  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • Nachweis über den Masernschutz Ihres Kindes (Impfausweis oder Immunitätsnachweis vom Kinderarzt)
  • den aktuell gültigen Berlin-Pass (wenn vorhanden)
  • Ihren persönlichen Kugelschreiber / Füller

Sollte Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besuchen soll, so ist von Ihnen ein Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule“ unter Darlegung der Gründe zu stellen. Dieser Antrag ist diesem Brief als Anlage 3 beigefügt. Die Entscheidung, ob der Aufnahme Ihres Kindes an der von Ihnen gewünschten nichtzuständigen Grundschule entsprochen werden kann, trifft das Schulamt Mitte, sofern die gewünschte Schule sich im Bezirk Mitte befindet.  Für den Fall, dass die von Ihnen gewünschte Grundschule außerhalb des Bezirks Mitte liegt, entscheidet über diesen Antrag das jeweils zuständige Bezirksamt.

Sollte der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lassen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht für ein Jahr beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich bei der Schulanmeldung gestellt werden. Eine Rückstellung nach Beginn des Schulbesuchs ist ausgeschlossen.Über diesen Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei Ihre Begründung, die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes. Diese Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe (Kita) erfolgt.

Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zum Schulbesuch im Sekretariat. Hier erhalten dann den Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung. Dieser ist spätestens bis zum 28.Februar 2022 bei dem koordinierenden Erzieher, Herr Süsser, im Raum C 116 abzugeben.

Vorab schon einige wichtige Termine:

Der erste Elternabend wird voraussichtlich im Juni 2022 stadtfinden.

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 27. August 2022 statt, die genaue Uhrzeit wird Ihnen durch die aufnehmende Grundschule mitgeteilt, der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, den 29. August 2022.

Ihrem Kind wünschen wir schon heute einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg beim Lernen in der Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Dange

Schulleiterin